Denkmalförderung: Land fördert Sanierung von St. Michael in Schemmerhofen mit 36.310 Euro - 10.4.24

Foto: Gemeinde Schemmerhofen/Aßmannshardt

Mit dem Denkmalförderprogramm investiert Baden-Württemberg in einer ersten Fördertranche 2024 rund 5,1 Millionen Euro in die Sanierung und den   Erhalt   von   Kulturdenkmälern. Im Wahlkreis Biberach fließen 36.310 Euro nach Schemmerhofen für die Sanierung des Kirchturms der Kirche St. Michael. „Denkmäler sind das sichtbare Zeugnis unserer gemeinsamen Geschichte und prägen entscheidend unsere Kulturlandschaft. Die Fördermittel sind ein starkes Bekenntnis zur Bewahrung unseres reichen kulturellen Erbes und zur Weitergabe dieser Schätze an künftige Generationen“, sagt Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach. Die Sanierung der eindrucksvollen Kirche im Schemmerhofener Ortsteil Aßmannshardt sei dringend notwendig, daher freue er sich ganz besonders über den landesseitigen Zuschuss für die Gemeinde, so Dörflinger.
 
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

© 2024 Thomas Dörflinger MdL

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