Neuer Streit um teures Landesmobilitätsgesetz - 16.1.24

Minister Hermann stellt Studie vor - CDU-Sprecher Dörflinger sieht „erheblichen Abstimmungsbedarf“

Verkehrsminister Hermann will die Taktung im ÖPNV erhöhen. Ländliche Räume sollen alle 30 Minuten angefahren werden, städtische Bereiche alle 15 Minuten. Um die Finanzierung wird jetzt gerungen. (Foto: Lena Müssigmann)

Von Robin Halle und unseren Agenturen

Stuttgart

Es ist eines der größten Vorhaben der Landesregierung in diesem Jahr: Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) will mit dem geplanten Landesmobilitätsgesetz den Ausbau des ÖPNV finanzieren. Die Umsetzung könnte jeden Bürger viel Geld kosten - möglicherweise bis zu 40 Euro pro Monat. Deshalb wird hinter verschlossenen Türen gerade um einen Kompromiss gerungen.

Hermann argumentierte am Montag mit einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa, die das Verkehrsministerium in Auftrag gegeben hatte. Demnach stimmen 82 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass alle Orte in ländlichen Räumen mindestens alle 30 Minuten an den ÖPNV angebunden sein sollten. Städtische Bereiche sogar alle 15 Minuten. „Das zeigt uns, dass wir mit der Mobilitätsgarantie auf dem richtigen Weg sind", sagte Hermann der Deutschen Presse-Agentur.

Thomas Dörflinger, Landtagsabgeordneter und Verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, hält im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“ jedoch dagegen: „Natürlich gibt es bei bedeutsamen Vorhaben wie dem Landesmobilitätsgesetz im Vorfeld erheblichen Abstimmungsbedarf.“

Der Streit dreht sich um die Finanzierung eines sogenannten Mobilitätspasses. Vier Varianten im Gespräch. Erstens: Die jeweiligen Gemeinderäte könnten sich zur Einführung einer City-Maut entscheiden. Dann müssten alle Bürger eine Abgabe entrichten, wenn sie mit ihren Fahrzeugen gewisse Straßen befahren.

Zweitens: Von allen Kfz-Haltern würde eine monatliche Abgabe erhoben. Beispielsweise 20 Euro pro Fahrzeug. Drittens: Jeder Erwachsene zahlt einen fixen Betrag pro Monat, die der Gemeinderat oder Kreistag festlegt - 20, 30 oder 40 Euro. Im Gegenzug sollen Bürger bei allen Varianten ein Guthaben für die Nutzung des ÖPNV vor Ort erhalten. Viertens schließlich: Arbeitgeber entrichten eine Verkehrsabgabe für ihre Arbeitnehmer.

Dörflinger sagt: „Die Thematik ist zugegebenermaßen sehr komplex. Als CDU war uns immer wichtig, dass das Land kein Gesetz beschließt, das später von den Kommunen finanziert werden soll. Daher stehen wir auf dem Standpunkt, dass die Mobilitätsgarantie gerade nicht über einen Mobilitätspass finanziert wird. Dies wäre eine deutliche Benachteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner im ländlichen Raum.“

Dörflinger kann nachvollziehen, dass die Mobilitätsgarantie zu den wichtigsten Projekten von Minister Hermann gehört. Grün-Schwarz hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, das Gesetz bis 2026 zu beschließen. Dörflinger relativiert jedoch: „Seit den Sondierungsgesprächen haben sich die Rahmenbedingungen erheblich verändert. Der verursachte Bürokratieaufwand kommt hinzu. Deshalb gibt es Gesprächsbedarf.“

Hermann wiederum argumentiert mit der neuen Forsa-Studie. Demnach können sich 75 Prozent der Befragten vorstellen, den Ausbau des ÖPNV auch selbst finanziell zu unterstützen, wenn der Betrag auf ein Abo im Nahverkehr angerechnet wird. „Ich bekomme häufig die Kritik, dass das nur ,der Grüne' will und sonst keiner“, so der Minister, „ich freue mich, dass es offenbar sehr viele ,Keiners' gibt.“

Copyright Schwäbische Zeitung - Ausgabe Biberach "Süden" vom 16.01.2024

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