Neubau der B 30-Brücken bei Hochdorf: Dörflinger befragt Regierung zu neuen Chancen - 2.8.23

Dörflinger befragt Regierung zu neuen Chancen durch das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz des Bundes

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Der Bund erarbeitet derzeit ein Genehmigungsbeschleunigungsgesetz im Verkehrsbereich, das auch auf eine Beschleunigung sowie Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Brückensanierungen abzielt. Parallel dazu wird seit geraumer Zeit aus der Region Biberach mit Nachdruck gefordert, mehrjährige Umleitverkehre zu vermeiden, die eine Vollsperrung der B 30-Brücken bei Hochdorf während den Neubauarbeiten verursachen würde. Vor diesem Hintergrund hat sich der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Dörflinger in einer Fragestunde im Landtag direkt an das baden-württembergische Verkehrsministerium gewandt. Wissen wollte Dörflinger, welche Chancen dieses neue Gesetz des Bundes für die Planung und Umsetzung der Brückenneubaumaßnahmen bei Hochdorf eröffnen könnten.
 
„Mir ist wichtig, dass die sich aus dem neuen Beschleunigungsgesetz ergebenden Änderungen frühzeitig in die Abwägung des Landes zu den Umsetzungsvarianten der B 30-Brückenneubauten bei Hochdorf einfließen. Sollte hier beispielsweise bei einer parallel geführten Behelfsbrücke oder der Variante des Brückenneubaus in Seitenlage mit anschließendem Querverschub die Pflicht zu Planfeststellungsverfahren entfallen, könnte dies die Chancen auf eine Umsetzung ohne jahrelange Umleitverkehre erhöhen. Das war der Hintergrund meiner mündlichen Anfrage“, sagt Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach.
 
Staatssekretärin Elke Zimmer antwortete für das Verkehrsministeriums, dass die Variante des Ausbaus der Brücken mit vier Fahrstreifen im Fall Hochdorf nicht greifen würde. Ein solcher sei, da im bestehenden Bedarfsplan so nicht verankert, auch nicht vorgesehen. Über weitere Konstellationen, bei denen künftig auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden könne, hätte das Land keine Handhabe; zumal das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz voraussichtlich erst im Oktober/November abschließend durch den Bundestag gehen würde.
 
Zimmer verwies weiterführend auf einen Aspekt der Genehmigungsbeschleunigung, zurückgehend auf eine Änderung des Fernstraßengesetzes aus dem Jahr 2020, der mittlerweile in das Straßengesetz von Baden-Württemberg übernommen worden sei: Demnach benötige eine planfeststellungsbedürftige Änderung eine erhebliche bauliche Umgestaltung der Straße. Eine nur kleine oder nur temporäre Verlegung einer Bundesfernstraße ohne Kapazitätserweiterung benötige keine planfeststellungsbedürftigen Änderungen. Weiterhin erforderlich seien aber materiell-rechtliche Anforderungen, gerade aus dem Wasser- und Naturschutzrecht. Da direkt neben den B 30-Brücken bei Hochdorf ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) liege, sei daher auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, die ein entsprechendes Trägerverfahren und ein entsprechendes Beteiligungsverfahren mit sich bringe.
 
„In Hochdorf stehen wir ganz am Anfang. Wir haben die Grundlageninformationen im Moment noch gar nicht, um zu beurteilen, ob wir hier tatsächlich verzichten können oder ob wir es trotzdem brauchen. Deswegen: Lassen Sie uns - wir sind ja schon dabei - weiter gemeinsam an dem Thema dranbleiben, damit wir eine gute und möglichst für alle tragebare Lösung finden“, schloss Zimmer ihre Antwort. „Gerne nehme ich Staatssekretärin Elke Zimmer beim Wort. Wichtig ist, dass alle sich ergebenen Möglichkeiten genutzt werden, um die langfristigen Umleitungsverkehre zu vermeiden“, sagt Dörflinger zu den Antworten der Staatssekretärin.

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